Steuerliche Vorteile bei
Spenden und Zustiftungen
Sie erhalten als Spender oder Zustifter zur Vorlage
beim Finanzamt eine Zuwendungsbescheinigung,
um Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Spenden oder Sachzuwendungen an die Lammetal Stiftung
können bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als
Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen
abgezogen werden und vermindern somit Ihre Steuerlast.