Begleitender Dienst

Der Begleitende Dienst der Lammetal GmbH setzt sich aus dem Sozialen und dem Psychologischen Dienst zusammen. Seine Aufgabe besteht u.a. darin, das Aufnahmeverfahren zu regeln, die Kostenübernahme der Leistungsträger sicherzustellen und somit den Weg in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

Die Planung und Begleitung der persönlichen und beruflichen Förderung wird in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen und den Bildungsbegleiter*innen bzw. Gruppenleiter*innen erarbeitet und dokumentiert. Die Fachkraft stellt dabei das erforderliche Berichtswesen sicher und bildet die Entwicklung der beruflichen Förderung in einem Eingliederungsplan ab. Der Begleitende Dienst führt erforderliche Zielplanungsgespräche mit den rechtlichen und ambulanten Betreuer*innen, Angehörigen und den jeweiligen Leistungsträgern in Absprache mit den Mitarbeiter*innen durch.

Im Mittelpunkt stehen die Arbeitsmotivation, die persönlichen Tätigkeitswünsche und das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter*innen, um den Erfolg der beruflichen Rehabilitation bestmöglich zu unterstützen. Dafür wird ein gemeinsamer Förderplan erstellt, der in zeitlich festgelegten Abständen wieder zusammen aktualisiert wird.

 

Die Aufgaben des Begleitenden Dienstes:

  • Durchführung der Aufnahmeverfahren
  • Beratung und Begleitung der persönlichen, sozialen und beruflichen Förderung
  • Erstellung von Entwicklungsberichten
  • Beratung von Eltern, Angehörigen und rechtlichen Betreuer*innen zu Fragestellungen der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Pädagogische Beratung und Begleitung der Mitarbeiter*innen
  • Organisation von arbeitsbegleitenden Maßnahmen, die der Persönlichkeitsförderung dienen, die Arbeitskenntnisse und Fähigkeiten erweitern oder therapeutischer Art sind.
  • Mitarbeit bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der WfbM


Der Begleitende Dienst ist die Schnittstelle zu den Leistungsträgern der WfbM, wie die Agentur für Arbeit, den Rentenversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und sonstigen Institutionen. In seiner Funktion ist er verantwortlich für die Realisierung der gesetzlichen Anforderungen aus dem BTHG (Bundesteilhabegesetz) zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben.

Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.